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Naturschutz

Naturschutz kann auf viele Weisen definiert werden. Nach dem Norwegischen Naturschutzgesetz vom 19. Juni 1970 bedeutet Naturschutz die Verwaltung von Naturressourcen auf Grundlage der engen Zusammengehörigkeit von Mensch und Natur bei gleichzeitiger Sicherung der Naturqualitäten für die Zukunft.

Bereits im Jahr 1910 wurde in Norwegen ein Naturschutzgesetz verabschiedet. Der Schutz beschränkte sich zunächst auf Bäume, Wasserfälle, kleinere Naturgebiete sowie einzelne Tier- oder Pflanzenarten. Zu diesem Zeitpunkt wurde keine Notwendigkeit zum Schutz größerer Gebiete gesehen. Es herrschte die allgemeine Auffassung, dass es in Norwegen Natur im Überfluss gab.

Nach dem 2. Weltkrieg erlebte Norwegen eine explosiv verlaufende wirtschaftliche und technologische Entwicklung. Eingriffe in die Natur bekamen eine völlig neue Dimension. Als Folge davon wurden mit der Zeit größere Gebiete unterschiedlicher Naturtypen gegen technische Eingriffe geschützt.


Blaubeere - Foto: Stabbursnes Naturhus og Museum

Fliegenpilz - Foto: Stabbursnes
Naturhus og Museum

Schutzgebiete

Beim Schutz von bestim- mten abgegrenzten Ge- bieten gibt es im Gesetz zur natürlichen Vielfalt folgende Kategorien:

Nationalpark
Naturreservat
Landschaftsschutzgebiet
Biotopschutzgebiet
Meeresschutzgebiet

Nationalpark

Bei der Ausweisung eines Nationalparks soll in der Regel eine ganze Landschaft unter Schutz gestellt werden (> 50 km²). Diese sollte bezüglich Topografie, Vegetation und Tierleben eine gewisse Vielfalt aufweisen. Der Schutz ist weniger streng als beim Naturreservat. Das Wandern, Angeln und Jagen ist in Nationalparks meist erlaubt.


Schild Naturreservat

Naturreservat

Ein Naturreservat unter- liegt in der Regel einem Totalschutz, d. h., dass Tiere und Pflanzen sowie deren gesamte natürliche Umgebung (< 20 km²) ge- gen menschliche Eingriffe geschützt sein können. Damit ist das Naturreser-

vat in Norwegen die strengste Schutzkategorie. In einem Naturreservat kann z. B. ein absolutes Betretungsverbot eingeführt werden.
Lombola
Lombola - Foto: Tove Persen

Landschaftsschutzgebiet

Diese Schutzkategorie ist in der Regel Kulturlandschaften vorbehalten. Dabei handelt es sich um Gebiete (> 0,5 km²) ohne schwere technische Eingriffe, die durch menschliche Aktivitäten über Generationen hinweg geprägt sind. Der Schutz ist im Vergleich zu dem in Nationalparks weniger streng.

Naturdenkmal

Geologische, botanische oder zoologische Vorkommen, die von wissenschaftlichem oder geschichtlichem Interesse sind oder eine gewisse Einzigartigkeit aufweisen, können als Naturdenkmäler unter Schutz gestellt werden. Naturdenkmäler sind in der Regel flächenmäßig begrenzt (< 0,5 km²).

Bis Januar 2010 gab es in Norwegen noch keine Biotopschutzgebiete oder Meeresschutzgebiete.